AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von YOGAmar Rügen

Stand: 14. Oktober 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Yoga-Kurse, Yoga-Retreats, Einzelstunden, Gutscheine und sonstige eigene Leistungen von YOGAmar Rügen, Frithjof Bluhm, Dorfstraße 65, 18586 Baabe, sowie für die Vermittlung von Unterkünften und weiteren Leistungen.

Welche Leistung YOGAmar Rügen selbst erbringt und welche Leistung lediglich vermittelt wird, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung. Zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern und Reisenden bleiben unberührt.

2. Eigene Yoga-, Kurs- und Retreatleistungen

Bei einer Direktbuchung kommt der Vertrag über die ausdrücklich ausgewiesenen Yoga-, Kurs- oder Retreatleistungen mit YOGAmar Rügen zustande. Inhalt, Umfang, Termin, Preis und Leistungsort ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Buchungsbestätigung.

3. Unterkunftsbuchung im Namen und im Auftrag des Gastes

Auf Wunsch des Gastes übernimmt YOGAmar Rügen die organisatorische Anfrage und Reservierung einer Unterkunft im Namen und im Auftrag des Gastes. YOGAmar Rügen handelt dabei ausschließlich als Vermittler und nicht als Anbieter der Unterkunft.

Der Beherbergungsvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Gast und dem jeweiligen Hotel beziehungsweise Beherbergungsbetrieb zustande. Das Hotel übersendet dem Gast eine eigene Buchungsbestätigung. Für Änderung, Stornierung, Unterbringung und gegebenenfalls gebuchte Verpflegung gelten die Bedingungen des jeweiligen Hotels.

Der Unterkunftspreis wird vom Hotel festgelegt und unmittelbar zwischen Hotel und Gast abgerechnet. Der Gast bezahlt die Unterkunft direkt an das Hotel. YOGAmar Rügen nimmt keine Zahlungen für die Unterkunft entgegen und berechnet separat ausschließlich die eigenen Yoga-Leistungen.

Der Gast beauftragt und bevollmächtigt YOGAmar Rügen, die für die Hotelanfrage erforderlichen Angaben, insbesondere Name, Kontaktdaten, Reisezeitraum, Personenzahl und Zimmerwunsch, an das ausgewählte Hotel zu übermitteln.

Soweit durch die getrennte Buchung verbundene Reiseleistungen im Sinne des § 651w BGB entstehen, erhält der Gast rechtzeitig die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen. Die gesetzliche Einordnung wird durch diese Bestimmung nicht ausgeschlossen.

4. Pauschalreisen externer Reiseveranstalter und vermittelte Fastenreisen

Wird eine Reise über einen externen Reiseveranstalter gebucht, ist der im Angebot und in der Buchungsbestätigung genannte Reiseveranstalter Vertragspartner für die Pauschalreise. Es gelten dessen Reisebedingungen, gesetzliche Formblätter und Sicherungsregelungen. YOGAmar Rügen handelt nur als Reisevermittler, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Bei über YOGAmar Rügen vermittelten Fastenreisen, insbesondere Angeboten von Fastenreisen Ostsee, ist der jeweils ausdrücklich genannte externe Anbieter Veranstalter und Leistungserbringer. YOGAmar Rügen vermittelt die Anfrage beziehungsweise Buchung. Zahlungen, Stornierungen und die Durchführung richten sich nach den Bedingungen des externen Anbieters.

5. Vertragsschluss und Buchungsbestätigung

Die Darstellung auf der Website ist noch kein verbindliches Vertragsangebot. Eine Anfrage des Gastes ist unverbindlich. Der Vertrag über eigene Leistungen von YOGAmar Rügen kommt durch eine Buchungsbestätigung in Textform zustande.

Bei vermittelten Leistungen kommt der Vertrag ausschließlich mit dem in der jeweiligen Bestätigung genannten Leistungserbringer zustande. Der Gast ist verpflichtet, Buchungsbestätigungen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen und Abweichungen zeitnah mitzuteilen.

6. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot und in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Eigene Yoga-Leistungen und vermittelte Hotel- oder Drittleistungen werden getrennt ausgewiesen und abgerechnet. Kurtaxe sowie individuell hinzugebuchte Leistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist.

Rechnungen von YOGAmar Rügen sind zu dem darin genannten Termin und auf das angegebene Konto zu zahlen. Hotelkosten, Verpflegung und sonstige Drittleistungen werden unmittelbar an den jeweiligen Leistungserbringer gezahlt.

7. Rücktritt, Ersatzperson und Stornokosten

Der Gast kann vor Beginn der gebuchten eigenen Leistung jederzeit in Textform zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei YOGAmar Rügen.

Für ausschließlich von YOGAmar Rügen erbrachte Yoga-, Kurs- oder Retreatleistungen gelten folgende pauschalierte Stornokosten:

  • bis 56 Tage vor Leistungsbeginn: kostenfrei,
  • 55 bis 29 Tage vor Leistungsbeginn: 70 Prozent des vereinbarten Preises,
  • ab 28 Tage vor Leistungsbeginn: 90 Prozent des vereinbarten Preises,
  • bei Nichtanreise oder Abbruch nach Leistungsbeginn: 100 Prozent des vereinbarten Preises.

Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden angerechnet. YOGAmar Rügen bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.

Nach vorheriger Abstimmung kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden. Nachweisbare, angemessene Mehrkosten des Wechsels können berechnet werden. Für Pauschalreisen externer Veranstalter und für unmittelbar mit einem Hotel geschlossene Verträge gelten die Rücktritts- und Übertragungsregelungen des jeweiligen Vertragspartners sowie die gesetzlichen Bestimmungen.

Nimmt der Gast einzelne Leistungen aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch oder bricht er die Teilnahme vorzeitig ab, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung. Ersparte Aufwendungen und von Drittanbietern tatsächlich zurückgezahlte Beträge werden berücksichtigt. Gesetzliche Ansprüche bei einem von YOGAmar Rügen zu vertretenden Leistungsmangel bleiben unberührt.

8. Durchführungsgarantie und Mindestteilnehmerzahl

Für Angebote, die ausdrücklich mit einer Durchführungsgarantie gekennzeichnet sind, findet die gebuchte Yoga-Leistung grundsätzlich auch bei nur einer Buchung statt. Alleinreisende Gäste erhalten dann eine besonders persönliche Betreuung beziehungsweise Einzelstunden im Rahmen des gebuchten Retreatprogramms, ohne zusätzlichen Aufpreis auf die gebuchte Yoga-Leistung.

Die Durchführungsgarantie gilt ausschließlich für die von YOGAmar Rügen zugesagten eigenen Leistungen. Für Terminreisen oder Angebote ohne Durchführungsgarantie kann eine Mindestteilnehmerzahl gelten. Diese und der späteste Zeitpunkt einer möglichen Absage werden vor der Buchung mitgeteilt. Bei Pauschalreisen gelten die gesetzlichen Fristen und die Bedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

9. Absage, Ersatzleistung und außergewöhnliche Umstände

Kann eine eigene Leistung wegen Erkrankung der Kursleitung, behördlicher Anordnung, nicht vorhersehbarer Schließung des Veranstaltungsortes oder anderer unvermeidbarer Umstände nicht wie vereinbart stattfinden, prüft YOGAmar Rügen zunächst eine geeignete Ersatzkursleitung, einen Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung.

Ist keine zumutbare Ersatzlösung möglich, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte eigene Leistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Für Pauschalreisen gelten vorrangig die gesetzlichen reiserechtlichen Regelungen und die Bedingungen des zuständigen Reiseveranstalters.

10. Programmänderungen

Notwendige Änderungen im zeitlichen Ablauf, bei Übungen, Kursräumen oder Kursleitungen bleiben vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter und der wesentliche Leistungsumfang erhalten bleiben und die Änderung für den Gast zumutbar ist. Über erhebliche Änderungen wird der Gast unverzüglich informiert. Gesetzliche Rechte bei wesentlichen Vertragsänderungen bleiben unberührt.

11. Gesundheit, Eigenverantwortung und Mitwirkung

Die Teilnahme setzt keine bestimmte Yoga-Erfahrung voraus, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist. Der Gast nimmt eigenverantwortlich teil und informiert die Kursleitung vor Beginn über gesundheitliche Einschränkungen, Schwangerschaft, akute Beschwerden oder ärztliche Empfehlungen, soweit diese für eine sichere Teilnahme relevant sind.

Yoga und Fastenangebote ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Bei Zweifeln ist vor der Teilnahme ärztlicher Rat einzuholen. Anweisungen der Kursleitung und Sicherheitsregeln sind zu beachten. Der Gast entscheidet im Rahmen seiner gesundheitlichen Möglichkeiten selbst, welche Übungen er ausführt oder beendet.

12. Ausschluss aus wichtigem Grund

YOGAmar Rügen kann einen Gast aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme ausschließen, insbesondere wenn er trotz vorheriger Aufforderung den Ablauf erheblich stört, andere Personen gefährdet, Sicherheitsregeln schwerwiegend verletzt oder wesentliche gesundheitliche Angaben vorsätzlich verschwiegen hat.

Soweit die Situation es zulässt, wird der Gast zuvor auf das beanstandete Verhalten hingewiesen und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, richtet sich nach dem Einzelfall, den bereits erbrachten Leistungen, ersparten Aufwendungen und den gesetzlichen Vorschriften.

13. Mängelanzeige

Mängel eigener Leistungen sind YOGAmar Rügen möglichst unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Mängel einer Unterkunft oder einer sonstigen selbstständigen Drittleistung sind dem jeweiligen Leistungserbringer anzuzeigen. YOGAmar Rügen unterstützt im Rahmen einer Vermittlung bei der Weiterleitung einer Beanstandung. Gesetzliche Ansprüche und Verjährungsfristen bleiben unberührt.

14. Haftung

YOGAmar Rügen haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften sowie bei ausdrücklich übernommenen Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf.

Für die ordnungsgemäße Erbringung selbstständiger Leistungen eines Hotels, Reiseveranstalters, Fahrradverleihers, Beförderers oder sonstigen Drittanbieters ist der jeweilige Vertragspartner verantwortlich. YOGAmar Rügen haftet jedoch für eigenes Verschulden bei der Vermittlung, Auswahl oder Übermittlung sowie für gesetzlich zurechenbare Buchungsfehler.

Für vom Gast verursachte Schäden haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.

15. Gutscheine

Gutscheine werden nach Eingang der Bestellung und Zahlung personalisiert erstellt. Die öffentlich sichtbare Vorschau ist mit dem Wasserzeichen „MUSTER“ versehen, enthält keine gültige Gutscheinnummer und ist nicht einlösbar.

Nach bestätigtem Zahlungseingang erhält der Gutschein eine fortlaufende Nummer und ein Gültigkeitsdatum. Ansprüche aus dem Gutschein unterliegen der gesetzlichen regelmäßigen Verjährung. Diese beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Der Gutschein kann für verfügbare eigene Leistungen von YOGAmar Rügen eingelöst werden, soweit auf dem Gutschein nichts Abweichendes angegeben ist. Übersteigt der Preis der ausgewählten Leistung den Gutscheinwert, ist die Differenz zu zahlen. Ein verbleibendes Restguthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit erhalten. Eine Barauszahlung erfolgt nicht, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Für eine gedruckte Ausführung werden die vor der Bestellung ausgewiesenen Druck- und Versandkosten zusätzlich berechnet. Bei Postversand trägt der Besteller das Risiko einer fehlerhaft angegebenen Lieferanschrift. Gesetzliche Rechte bei Verlust oder Beschädigung auf dem Versandweg bleiben unberührt.

16. Widerrufsrecht

Für Verträge über termingebundene Freizeit- und Yoga-Leistungen besteht nach den gesetzlichen Vorschriften regelmäßig kein Widerrufsrecht. Die Möglichkeit des vertraglichen Rücktritts nach diesen AGB bleibt davon unberührt.

Soweit bei einem nicht termingebundenen Gutschein oder einer sonstigen Leistung ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung. Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

17. Versicherungen

YOGAmar Rügen empfiehlt, abhängig von der gebuchten Leistung, den Abschluss geeigneter Reise-, Rücktritts-, Abbruch-, Kranken-, Unfall-, Gepäck- und Haftpflichtversicherungen. Der Abschluss liegt in der Verantwortung des Gastes.

18. Datenschutz bei Vermittlungen

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet und an Hotels oder andere Leistungserbringer übermittelt, soweit dies zur Bearbeitung der Anfrage, zur Durchführung der beauftragten Vermittlung oder zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung der Website.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ein besonderer Gerichtsstand am Sitz von YOGAmar Rügen wird nur vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

20. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

YOGAmar Rügen
Frithjof Bluhm
Dorfstraße 65
18586 Baabe
Mobil: +49 (0) 163 2521268
E-Mail: info@yogamar-ruegen.de

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